Vorwort

Das Schwerpunktthema des 29. Internationale Rechtsinformatik Symposions – IRI§26 – ist die Mensch-Maschine-Kooperation im Cyberspace, eine Fortsetzung des Themas des letzten Jahres: KI, Ethik & Recht, mit dem Menschen im Mittelpunkt. Die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sind mit generativer KI sowie der KI-VO gesetzt; aber die Entwicklung geht stürmisch weiter und KI wird immer mehr Teil der juristischen Arbeitsumgebung. Die Rollenverteilung zwischen Maschine und Mensch im Rechtssystem bleibt unscharf, aber soll vor allem unterstützend sein.

In diesem Zusammenhang sind zwei Konzepte entscheidend geworden: „Autonomie" und „Soft Law". Autonomie kann sich – wie in der Definition von „KI-Systemen" in der KI-Verordnung festgelegt – in unterschiedlichen Ausprägungen manifestieren. Dies bedeutet, dass die Interaktion zwischen Mensch und Maschine – aber auch zwischen Maschinen – selbst im Cyberspace kein binäres Phänomen ist, sondern inhärente Nuancen aufweist, die von vielen Faktoren abhängen. Zu den menschlichen Faktoren zählen sowohl individuelle Aspekte (insbesondere Fähigkeiten und Kompetenzen) als auch organisatorische Faktoren (im Hinblick auf Governance und Prozesse), in denen KI implementiert werden soll. Die Bewertung der Vertrauenswürdigkeit hängt daher vom Grad der Autonomie ab, der wiederum von der spezifischen Aufgabe der künstlichen Agenten abhängt. Eine solche mehrdimensionale Bewertung lässt sich am besten anhand des Begriffs Komplexität beschreiben. Was den zweiten Punkt betrifft, so bestätigen der Verhaltenskodex gegen illegale Inhalte im DSA, der Verhaltenskodex für GPAI zur KI-VO und verschiedene Arten von „regulatorischen Sandkästen" – KI-Verordnung, Daten-Governance-Gesetz und Cyber-Resilienz-Gesetz – die Nützlichkeit neuer Regulierungsinstrumente, die sich weder durch traditionelle Rechtsquellen noch durch technische Standards qualifizieren lassen. Vielmehr beinhalten diese Bestimmungen pragmatisches Wissen, das als immaterielles Gut von Einzelpersonen, Unternehmen, Institutionen und sogar Gemeinschaften geteilt werden soll. Know-how wird so zum Motor der Governance im Technologiesektor.

Die informatorische Beherrschung und Analyse juristischer Textkorpora ist seit vielen Jahren ein Thema des IRI§ und es ist unzweifelhaft, dass diese mit LLMs die juristische Recherche wesentlich verändern und verbessern wird, und zwar schon jetzt. Nicht mehr Wissens(wieder)gewinnung (Information Retrieval), sondern die Erstanalyse – ein Entwurf eines Dokuments, mit einem brauchbaren Fußnotenapparat, ist das Ziel. Damit kann ein Dokumentengenerator, kombiniert mit einer Rechtsfragenvorhersage (Legal Prediction) schon die meiste Arbeit erledigen, aber den Entscheidungsträgern bleibt die Letztverantwortung.

Dieser Tagungsband versucht, zu dieses Thema möglichst umfassend zu informieren; und hat digitale Agenten und den Menschen im Zentrum. Zur Dämpfung der übermäßigen Euphorie dient ein altes Mittel der Rechtsinformatik hilfreich – die kritische Evaluierung der Ergebnisse mit Fehlerquoten. Das optimierte Zusammenspiel von Mensch und digitalem Rechtsgehilfen ist die Lösung.

Heuer haben wir bereits das 29. Symposion, wieder in Salzburg. Die vielen Stakeholder sind uns treu geblieben, wenn sich auch Zusammensetzung und die jeweiligen Proponent*innen wesentlich geändert haben. Das Konzept als wissenschaftliche Plattform für möglichst viele bei geringen und notwendigen Zugangshürden ist gleichgeblieben. Wissenschaft ist vielseitig – und IRI§ möchte sowohl der Notwendigkeit von Reviews und Konsistenzprüfung der wissenschaftlichen Forschung und Anwendungspraxis entsprechen als auch Forschungsideen sowie innovativen Praxislösungen eine Bühne geben. Die Ergebnisse des IRI§ als Community ist in den 27 Tagungsbänden nachlesbar.

IRI§ ist vor allem eine Präsenztagung mit vielen Möglichkeiten des Networkings. Aber die Kombination Vor-Ort und Online wird nach Möglichkeit fortgeführt, und zwar mit Streaming sowie Q/A.

Dieses Jahr wurde/wird die eigentliche Tagung im Februar 2026 wieder begleitet von einem IRI§-Trimester im Frühling, einer Serie an Webinaren zu den IRIS-Themen, die gemeinsam mit ReMeP Conference, dem WZRI Wiener Zentrum für Rechtsinformatik, Arbeitsgruppe Rechtsinformatik, CYBLY und FH St. Pölten abgehalten wurden und werden.

Wie gewohnt umfasst der Tagungsband neben neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen auch Beiträge zu den praktischen Problemstellungen und Anwendungen der Rechtsinformatik. Die multimediale Publikation in Zusammenarbeit mit Editions Weblaw wird fortgesetzt.

Der Tagungsband ist in folgende Themengruppen gegliedert:

  • Generalthema: Mensch-Maschine-Kooperation
  • Rechtsinformation, KI & Recht, LegalTech und Juristische Informatik-Systeme
  • E-Government & E-Demokratie & E-Justiz
  • Cybersicherheit, Cyberkriminalität & digitale Beweisführung
  • Rechtstheorie / Rechtsvisualisierung / Legal Design
  • Datenschutz, Data Governance & Privacy
  • KI-Recht
  • IP-Recht
  • E-Commerce

Die Organisator*innen des IRI§26 sind zahlreichen Personen, die dazu beitragen, dass diese wissenschaftliche Plattform der Rechtsinformatik abgehalten werden kann, zu Dank verpflichtet. Die vielen Stakeholder sind auf den nachfolgenden Seiten unter IRIS-Organisation angeführt. Besonders zu erwähnen sind die ARI Arbeitsgruppe Rechtsinformatik in Zusammenarbeit mit dem WZRI Wiener Zentrum für Rechtsinformatik, die Universität Salzburg, Fachbereich Öffentliches Recht, der Programmvorsitzende Erich Schweighofer und die Co-Vorsitzenden Stefan Eder, Federico Costantini, und Felix Schmautzer, der Publikationsvorsitzende Franz Kummer; und das lokale Organisationsteam an der Universität Salzburg.

Den Autorinnen und Autoren gebührt unser herzlicher Dank für ihre Beiträge, die mit größtmöglicher Sorgfalt editiert wurden.

Tagungsbände sind Dokumentationen von Momentaufnahmen der Wissenschaft, und zwar der gehegten und gepflegten Treffen der Wissenschaftsgemeinde. Das IRI§-Konzept sieht größtmögliche Dissemination der Ergebnisse vor. Der Verlag Editions Weblaw publiziert die Online-Version des Tagungsbands und zusätzlich einen gedruckten Tagungsband auf Anfrage, weiters werden – teilweise zeitversetzt – die Beiträge in der Zeitschrift Jusletter IT (https://www.jusletter-it.eu) veröffentlicht. Die bisher publizierten Tagungsbände (ab dem Jahr 2000) können im Archiv von Jusletter IT abgerufen werden. In Kürze wird auch die frei zugängliche Online Zeitschrift IRIS Journal (irisj.eu) in Zusammenarbeit mit LawThek der CYBLY gestartet werden, die den gesamten Bestand der IRIS sowie die Forschungen der Arbeitsgruppe Rechtsinformatik umfassen wird.

Wir hoffen, dass dieser Tagungsband in gedruckter und in elektronischer Form mit ähnlichem Interesse aufgenommen wird wie die Tagungsbände der Vorjahre!

Wien, und Udine, im Jänner 2026
Erich Schweighofer, Stefan Eder, Federico Costantini, Felix Schmautzer